Heute hauen wir auf die Pauke
Naja, vielleicht noch nicht unbedingt heute, aber auf jeden Fall vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006. Denn dann wird deutschlandweit eine Ausnahmeregelung gelten, die – entgegen der üblichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – nächtliche Ruhestörungen durch „public viewende“ und feiernde Fußballfans erlaubt. Das hat das Bundeskabinett heute entschieden. Die entsprechende Vorlage muss zwar noch einmal quer durch den Bundesrat gepeitscht werden, aber es ist kaum davon auszugehen, dass ausgerechnet die Länder in die Suppe des WM-Hypes spucken werden. Allerdings ist das jetzt auch nicht soooo die Hammernachricht, denn auch während der WM ist nicht grundsätzlich alles erlaubt. Die Interessen von Anwohnern und Fans müssen vielmehr gegeneinander abgewägt werden, heißt es verkürzt gesagt in dem Entwurf der Ausnahmeregelung. Nachts um drei im Innenhof des örtlichen Altenheims Fußballsprechchöre zu gröhlen dürfte somit ziemlich sicher auch weiterhin verboten sein.
Abgelegt unter Fußball allgemein